AGB – Addvert

AGB für Social Media Dienstleistungen & Personalvermittlung.

Addvert GbR

Magirus-Deutz-Str. 14, 89077 Ulm

Telefon: 0731 3888023

E-Mail: info@addvert.de           Website: www.addvert.de

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den AGB und in allen zwischen Addvert und dem Kunden geschlossenen Verträgen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Präambel

Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Addvert ist die Optimierung und Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts des Kunden, seiner Produkte, Dienstleistungen und / oder bestimmter Personen im Markt. Zur Erreichung dieses Zieles sehen sich beide Vertragspartner in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis verbunden und haben einen entsprechenden Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen, auf den, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, die AGB Anwendung finden.

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

  • Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Addvert GbR (nachstehend „Addvert“ genannt) und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  • Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird.
  • Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Dienstleistungen mit demselben Kunden, ohne dass Addvert im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Addvert den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
  • Abweichende Vorschriften des Kunden gelten nicht, es sei denn Addvert hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Addvert in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Addvert maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Addvert abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  • Erfüllungsgehilfen und Vertreter der Addvert sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Dienstleistungsvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung der Addvert.
  • Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Addvert. Die für Mahnverfahren geltende Bestimmung des § 689 Absatz 2 ZPO bleibt unberührt.
  • Die Geschäftsbeziehungen zwischen Addvert und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
  • Die Vertragssprache ist Deutsch.

§2 Grundsätze der Zusammenarbeit

  • Basis der Tätigkeit von Addvert bildet das Briefing durch den Kunden. In diesem Briefing werden alle Parameter (z.B. Einzugsgebiet, Zielgruppe oder Umfang der Werbung) besprochen. Wird das Briefing mündlich erteilt, sollte ein Briefing-Protokoll ausgefertigt werden. Dieses wird zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
  • Die Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.
  • Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich auffordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.
  • Addvert setzt zu Erfüllung ihrer Leistungspflichten qualifiziertes und zuverlässiges Personal ein und entscheidet nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen, welche Mitarbeiter zur vertragsgemäßen Leistungserbringung eingesetzt oder ausgetauscht werden. Addvert behält sich die Möglichkeit vor, einen Mitarbeiter aus einem wichtigen oder berechtigten Grund durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen. Sie ist gegenüber ihren Mitarbeitern unabhängig von deren Einsatzort ausschließlich weisungsbefugt. Mitarbeiter von Addvert werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert und treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden.
  • Wenn nichts anderes vereinbart wurde ist Addvert hinsichtlich der Art der Durchführung der beauftragten Leistungen nach Zeit und Ort grundsätzlich frei.

§3 Leistung der Addvert

  • Addvert erbringt für den Kunden die vertragsgegenständlichen Leistungen sach-, termin- und fachgerecht entsprechend der vereinbarten Anforderungen und Qualitätskriterien im Bereich Social Media Marketing, Marketingmaßnahmen sowie Seminardienstleistungen (Präsenz und Online) – sofern dazu nichts vereinbart ist – nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Hier werden insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung der Werbemaßnahmen umfasst. Deren Inhalt wird jeweils in Einzelaufträgen vereinbart. Diese können die folgenden sein:

a. Analyse und Werbevorbereitung

  • Analyse der Marktposition und der Konkurrenzsituation der zu betreuenden Produkte.
  • Untersuchung und Bewertung von Zielgruppenstruktur und -verhalten auf der Grundlage vorhandener Studien oder sonstiger, allgemein zugänglicher Sekundärmaterialien.
    • Erarbeitung von Vorschlägen für ergänzende Markt-, Produkt- und Verbraucheruntersuchungen und Empfehlungen geeigneter Marktforschungs-Institute für ihre Durchführung.

b. Werbeberatung / Strategie

  • Marktstrategische, werbefachliche und werbetechnische Beratung in allen Fragen der klassischen, digitalen und crossmedialen werblichen Kommunikation einschließlich Social Media / Influencer Marketing / Content Marketing / Community Management / Kundenbeziehung (CRM) / Marketing Automatisierung
  • Formulierung der Werbeziele auf der Grundlage der mit dem Kunden abgestimmten Kommunikationsziele.
  • Entwicklung der Kommunikationsstrategie und Werbekonzeption für alle Medien, Netzwerke, Blogs, Foren und sonstige Werbemöglichkeiten.
  • Auswertung der Werbemittel- und Werbeträgerforschung zur Optimierung des Werbeeinsatzes.

c. Werbegestaltung (Kreation)

  • Entwicklung von Texten und Gestaltung von Entwürfen (Roh-Layouts) für klassische und digitale Medien.
  • Entwicklung von Storyboards / Treatments für Film-, Funk- und Fernsehwerbung (klassisch und online)
  • Konzeption, Entwicklung und Gestaltung, Produktion und Produktionsmanagement für Online-Werbemittel (Banner, Advertorials, Content Marketing, Influencer Marketing) zum Einsatz in digitalen Medien und Social Media, Foren und Blogs.
  • Entwicklung von Claims, Slogans, Jingles.

d. Werbemittelproduktion (Vergabe, Koordination, Überwachung)

  • Ermittlung der wirtschaftlichsten Herstellungsverfahren und Methoden.
  • Auswahl geeigneter Spezialisten beziehungsweise Lieferanten wie Grafiker, Programmierer, Fotografen, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios, Sprecher, Models.

e. Weitere Leistungen der Agentur

  • Media- und Contentplanung und Media- und Contentschaltung.
  • Digitale Film-, Animationsfilm- und Videoproduktionen, auch unter Nutzung von Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR)
  • Entwicklung von Marken (Brandbuilding für Personen, Produkte und Dienstleistungen), Namen, Packungsgestaltung
  • Corporate Design
  • Entwicklung und Überarbeitung von Signets, Firmenzeichen und Geschäftsausstattungen.
  • Direct-Marketing – Entwicklung von Direct-Marketing- und Customer-Relationship-Maßnahmen (CRM) in Text und Layout.
  • Sales Promotion – Beratung, Planungs- und Durchführungsarbeiten im Bereich der Verkaufsförderung, Außendiensttagungen, Fachveranstaltungen, Symposien sowie die Gestaltung von Display-Material und sonstigen Verkaufshilfen.
  • Generierung von Adressen (potentielle Kunden und Mitarbeiter)
  • Webseiten / Apps – Konzeption, Entwicklung und Design von Webseiten (Corporate, Microsites, Webshops) sowie Apps.
  • Entwicklung und Umsetzung von Podcasts
  • Soweit Addvert einem Kunden ein Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich Addvert an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.
  • Änderungen bezüglich des abgegebenen Angebotes durch Addvert bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
  • Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Meta und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu pausieren / beenden. Hierfür ist Addvert nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch bleibt somit unberührt.
  • Bereitstellung eines Bewerber-Dashboards. Das Bewerber-Dashboard wird Ihnen während der Laufzeit der Mitarbeiterkampagne sowie die folgenden 3 Monate bereit gestellt. Danach wird der Zugang für Sie gelöscht. 

§4 Durchführung der Aufträge

Addvert organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Addvert bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. von ihr einzusetzenden Mitarbeiter, selbstständig. Addvert ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Bei der Vergabe wesentlicher Leistungen hat Addvert dem Kunden den Einsatz mindestens zwei Wochen vor deren Einsatz schriftlich anzuzeigen. Der Kunde kann einen Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen.

  • Vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit, die über das vereinbarte Werbebudget und die Vergütung hinausgehen hat Addvert dem Kunden einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form zu unterbreiten. Der Kunde erteilt den Auftrag an Addvert durch Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Genehmigung erfolgt durch Unterschrift des Kostenvoranschlages seitens des Kunden mit dem handschriftlichen Hinweis „genehmigt“.
  • Die der Addvert übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen sollte jeweils ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellt und dem Kunden übermitteln werden. Diese Protokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind verbindlich, wenn und soweit der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht.

§5 Mitwirkungspflichten

  • Sofern der Kunde im Auftrag einen Ansprechpartner benennt, ist dieser für alle Fragen im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags verantwortlich.
  • Der Kunde hat die Mitwirkungshandlung stets vollständig und fristgemäß auf Anforderung der Addvert zu erbringen. Unterlässt der Kunde dies und verhindert somit die Leistungserbringung der Addvert, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. 
  • Der Kunde wird Addvert bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung in angemessenem Umfang unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf von Addvert und damit die Realisierung der Werbemaßnahme nicht beeinträchtigt wird. Kann Addvert die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist sie berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
  • Soweit der Kunde Addvert Vorlagen zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist. Der Kunde wird Addvert diesbezüglich auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen. Liefert der Kunde zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde Addvert über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt Addvert hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechte. Sollte Addvert aufgrund solcher vom Kunden stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde Addvert von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.
  • Der Kunde hat Addvert innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktagen, mitzuteilen, ob er einen ihm von Addvert unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung des Auftrags annimmt oder ablehnt.
  • Der Kunde wird Addvert jeweils vor dem neuen Geschäftsjahr den voraussichtlichen Geschäftsumfang im Hinblick auf die geplanten Werbeaktivitäten und das zur Verfügung stehende Budget mitteilen und nicht unwesentliche Änderungen dieser mitgeteilten Planungen jeweils unverzüglich mitteilen.

§6 Einsatz von Subunternehmern, Fremdleistungen

  • Die Agentur hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Agentur. Die von der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für die Agentur gelten, insbesondere die Geheimhaltung und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten.
  • Sofern Dienstleister seitens der Agentur beauftragt werden, werden Fremdleistungen Dritter (z.B. Produktion, Programmierung, Druck, Lektorat, Übersetzungen, rechtliche Beratung) von der Agentur im Auftrag gegenüber und dem Kunden gesondert ausgewiesen.
  • Vor der Beauftragung von Dienstleistern erhält der Kunde seitens der Agentur einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung. Die erteilte Genehmigung ist dann für beide Seiten bindend.

§7 Vergütung

  • Addvert erhält für die für die vereinbarten Leistungen eine pauschale Vergütung oder eine Vergütung auf Stunden- oder Tagessatzbasis zu den jeweils im Auftrag festgelegten Konditionen. Im Übrigen ergibt sich die Erstattung von Nebenkosten (z.B. Reisekosten) aus dem Auftrag. Addvert legt auf Anfrage des Kunden die Originalbelege vor.
  • Im Falle einer zeitabhängigen Vergütung wird Addvert dem Kunden die geleisteten Stunden jeweils zum Monatsende schriftlich bestätigen und dem Kunden eine Abschrift erteilen. Addvert wird auf der Grundlage eines solchen Stundennachweises monatlich eine Zwischenrechnung an den Kunden erstellen.
  • Rechnungen der Addvert sind innerhalb von spätestens vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig und zahlbar.
  • Rechnungen können per E-Mail übersandt werden. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Alle Honorare verstehen sich netto zzgl. der in Deutschland gültigen USt. von derzeit 19 %, die Addvert in seinen Rechnungen gesondert ausweist.
  • Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Auf diesen Rechnungen ist die jeweilige VAT-Nummer (UID) des Kunden in der Rechnung anzugeben. Sollte die VAT-Nummer (UID) nicht rechtzeitig vor Rechnungsstellung und auf erste Anforderung durch Addvert vom Kunden benannt werden, wird die Vergütung zzgl. der in Deutschland gültigen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Eine Änderung der Rechnung wird dann seitens Addvert nicht mehr vorgenommen.
  • Sollte Addvert dem Kunden eine Geld-zurück-Garantie anbieten, ist diese spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Laufzeit schriftlich in Anspruch zu nehmen. 

§8 Werbebudget

  • Die Höhe des Werbebudgets (Ad-Spend usw.) wird vom Kunden – z.B. für Werbeschaltung Facebook, Instagram usw. – direkt mit den jeweiligen Werbepartnern abgerechnet. Hierfür bereitet die Agentur alles bei den jeweiligen Werbepartnern für den Kunden vor.
  • Sollte der Fall eintreten, dass das Werbebudget nicht direkt mit den Werbepartnern, sondern mit Addvert abgerechnet wird, dann wird Addvert die Rechnung der Werbepartner 1:1 ohne Aufschlag an den Kunden durchreichen und weiterberechnen (durchlaufender Posten).
  • Die Höhe das Werbebudgets wird der Kunde mit Addvert besprechen und entsprechend festlegen. Hierfür steht Addvert beratend zur Seite und wird den Kunden dahingehend beraten, dass dieser in Bezug auf das jeweilige Werbeziel nicht unrealistisch niedrige Summen aber auch keine zu hohen veranschlagt. Das vereinbarte Werbebudget ist dann für beide Seiten bindend und darf seitens Addvert um maximal 10% überschritten werden. Eine Überschreitung von mehr als 10% muss zwingend vorher mit dem Kunden abgeklärt werden.

§9 Rechte an materiellen und immateriellen Arbeitsergebnissen

  • Addvert behält sich Eigentums- und Urheberrechte am Angebot sowie den überlassenen Konzepten, Pitches, Katalogen, Dokumentationen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Addvert auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Addvert.
  • Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Kunden zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Addvert gehen auf den Kunden vollumfänglich über.
  • Zieht Addvert zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Kunden (ggf.) auf dessen Kosten erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird Addvert den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen.
  • Addvert ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden – berechtigt, die Arbeitsergebnisse, sowie auch das Logo des Kunden im Rahmen ihrer Eigenwerbung uneingeschränkt und unentgeltlich zu verwenden. Diese Regelung geht auch über das Vertragsende hinaus.
  • Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte, abgebrochene, nicht abgerechnete oder nicht innerhalb von 6 Monaten genehmigte Leistungen der Addvert (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei Addvert, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
  • Die vorstehend genannten Nutzungsrechte (Nr. 2 und 3) sind mit der Bezahlung der in einem Vertrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Solange die Leistung der Addvert nicht vollständig durch den Kunden bezahlt worden sind, bleiben alle Reche bei Addvert.
  • Addvert übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG. Von solchen Ansprüchen stellt der Kunde Addvert auf erstes Auffordern frei. Addvert weist den Kunden vorsorglich darauf hin, dass einem Urheber nach dem Urhebergesetz weitere gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Inhaber von Nutzungsrechten zustehen (z.B. auf Auskunft, Rechenschaft und Rückruf), die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.

§10 Auflösung und / oder vorzeitige Beendigung von Aufträgen

  • Ein geschlossener Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  • Eine ordentliche Kündigung ist erstmals 1 Jahr nach Vertragsbeginn möglich.
  • Die Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung eines Vertrages und / oder außerordentlicher Kündigung bleibt mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende unberührt.
  • Addvert und der Kunde können den Auftrag vorzeitig auflösen und / oder außerordentlich Kündigung, wenn
    • im Auftrag keine Mindestvertragsdauer vereinbart ist;
    • ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
      • Tatsachen bekannt werden, die ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des jeweils anderen Geschäftspartners im Hinblick auf die Erbringung der Vertragsleistungen wecken und gekündigte Geschäftspartner diese Zweifel nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch kündigenden Geschäftspartner ausräumen kann,
      • der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 30 Tage in Verzug gerät.
    • Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
    • Soweit Addvert Verpflichtungen gegenüber Dritten im Rahmen eines Vertrages eingegangen ist (Festaufträge), erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende unter Einschaltung von Addvert zu erfüllen.
    • Addvert ist bereit, Reservierungen in tarifgebundenen Werbeträgern für die Zeit nach Vertragsende auf den Kunden oder von ihm benannte Dritte dann zu übertragen, wenn der Kunde oder der Dritte die bei Addvert bereits entstandenen beziehungsweise veranlassten Kosten übernimmt. Die Übertragung hat zur Voraussetzung, dass Addvert aus jeglicher Haftung entlassen und vom Kunden auf erstes Anfordern gegenüber Dritten freigestellt wird.

§11 Haftung

  • Addvert haftet dem Kunden gegenüber im Rahmen dieses Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes. Die Haftung durch Addvert, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten). Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  • Ist die Haftung durch Addvert nach Nr. 1 ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Addvert.
  • Soweit Addvert, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Bestimmung in Nr. 1 haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich höchstens in Höhe der Vergütungsleistung nicht aber auf das genehmigte Werbebudget.
  • Eine rechtliche Prüfung der Leistungsergebnisse, insbesondere nach dem Wettbewerbs-, Marken, Urheber – und Persönlichkeitsrecht, ist ausdrücklich nicht Aufgabe von Addvert. Dasselbe gilt für die Durchführung und die rechtliche Auswertung von markenrechtlichen Recherchen und / oder für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Marken und Designs / Geschmacksmuster.
  • Addvert wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Addvert übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen. Erachtet Addvert für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
  • Eine Haftung durch Addvert ist ausgeschlossen, sofern und soweit Addvert den Kunden schriftlich unter Darlegung der Gründe auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Werbemaßnahme mit dem geltenden Recht hingewiesen hat und der Kunde sich trotz des Hinweises gegen eine Änderung der betreffenden vertragsgegenständlichen Leistungen entscheidet. Der Kunde stellt Addvert in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.

§12 Vertraulichkeit; Geheimhaltung; Datenschutz

  • Addvert wird sämtliche Informationen, die sie über den Kunden im Zusammenhang mit einem Vertrag oder den auf seiner Grundlage geschlossenen Aufträgen erhält, die aus diesen Informationen gewonnenen oder abgeleiteten Erkenntnisse und die auf deren Grundlage erstellten oder diese beinhaltenden Dokumente (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen. Sie wird die vertraulichen Informationen vor dem Zugriff Dritter schützen und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzeichnen, noch Dritten zugänglich machen, noch verwerten. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf die von Addvert eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
  • Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen,
  • die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies Addvert zu vertreten hätte;
  • von denen Addvert auf anderem Wege als durch den Kunden und ohne Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt; oder
  • die Addvert ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen des Kunden selbständig entwickelt hat.
  • Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt ferner nicht, soweit Addvert aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf bestands- oder rechtskräftige Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Sie hat dies dem Kunden, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor Weitergabe mitzuteilen. Addvert darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen.
  • Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von Addvert nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die Berater und Dienstleister von Addvert, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber Addvert zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.
  • Addvert ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen oder von ihr erstellten Dokumente und Datenträger unverzüglich nach vertragsgemäßer Benutzung, spätestens jedoch nach Beendigung eines Vertrags oder des letzten auf seiner Grundlage geschlossenen Auftrages an den Kunden herauszugeben oder auf dessen Wunsch zu vernichten. Gespeicherte Daten sind unwiederbringlich zu löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit der Herausgabe, Vernichtung oder Löschung zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten, entgegenstehen.
  • Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen der DSGVO und des BDSG-neu beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Verpflichtung von mit Datenverarbeitung befasste Personen auf das Datengeheimnis (§ 53 BDSG-neu).
  • Sofern zur Durchführung der vertraglichen Leistungen eine Übertragung bzw. Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt, schließen die Vertragspartner eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

§13 Exklusivität

  • Addvert garantiert dem Kunden keine Exklusivität. Während der Vertragsdauer kann Addvert jederzeit Aufgaben, die Gegenstand eines Vertrages sind, für direkte Wettbewerber des Kunden für identische oder vergleichbare Produkte, Personen oder Dienstleistungen annehmen und durchführen.

§14 Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht

  • Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat Addvert an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus einem Vertrag hat Addvert alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc..

§15 Besonderheiten bei der Durchführen von Seminaren und Coachingveranstaltungen

  • Mit der Seminargebühr sind alle entstehenden Kosten der jeweiligen „Dozenten“ abgegolten. Auch die Vor- und Nachbereitung ist vollumfänglich eingeschlossen.
  • Einen entsprechenden Seminarraum mit Vortragstechnik (z.B. Beamer, Leinwand, Headset, Lautsprecher usw.) stellt der Kunde zur Verfügung, sofern es sich nicht um eine Onlineveranstaltung handelt.
  • Die Abrechnung der Seminargebühr über den Zahlungsdienstleister Copecart.
  • Die Vertragspartner verpflichten sich, im Rahmen der jeweiligen Thematik und in den inhaltlichen festgelegten Zielen eine entsprechende Präsentation durchzuführen.
  • Für die Ausgestaltung der Vortragstätigkeit hinsichtlich der Art der Durchführung in Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt ist der jeweilige Dozent in den jeweils vereinbarten Seminarblöcken selber verantwortlich. Der Dozent führt seine Tätigkeiten im Rahmen des Seminars / der Seminarreihe weisungsfrei jedoch unter Umständen gegen Absprache durch.
  • Die Vorbereitung des Seminars / der Seminarblöcke hat der Dozent selber durchzuführen.
  • Eine Kündigung des Seminars / der Seminarreihe ist von beiden Seiten nicht möglich.

§16 Sonstiges

  • Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Advert nur nach schriftlicher Zustimmung der Addvert auf Dritte übertragen bzw. abtreten.
  • Alle Ansprüche aus einem Vertrag verjähren in zwölf Monaten nach Kenntniserlangung des Berechtigten von den anspruchsbegründenden Umständen. Von dieser Regelungen zur Abkürzung der Verjährung ausgenommen sind Ansprüche, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht beschränkt werden dürfen, z. B. von Ansprüchen aus einer Haftung wegen vorsätzlichen Handelns nach § 202 BGB.
  • Möglicherweise vorhandene Anhänge zu einem Vertrag sind integrale Bestandteile des jeweiligen Vertrages. Sie können einvernehmlich gesondert verändert werden, ohne dass es einer Kündigung des gesamten Vertrages bedarf.
  • Mündliche Nebenabreden zu Verträgen bestehen grundsätzlich nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
  • Sollte durch einen Vertragstext ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.
  • Sollte die Vorschrift eines Vertrages nichtig sein oder durch die Rechtsprechung nichtig werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vorschrift wird durch eine solche Regelung ersetzt, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht, wenn sie die Unwirksamkeit der getroffenen Bestimmung gekannt hätten.

Personalvermittlungsvertrag – AGB

Zwischen

Addvert GbR 

Magirus-Deutz-Straße 14A

D-89077 Ulm

  • Im folgenden „ADD“ genannt –

und dem Partner

  • im folgenden „Partner“ genannt-
  1. Vertragsgegenstand

ADD ist ein Personalvermittler, der qualifizierte Fach- und Führungskräfte (im folgenden Kandidaten genannt) an seine Partner vermittelt.

  • Soweit die Parteien keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen geschlossen haben, gilt ausschließlich dieser Vertrag.
  • Mit der Empfehlung eines Kandidaten durch ADD gilt dieser Vertrag als vom Partner akzeptiert.
  • Ein Kandidat gilt als durch ADD empfohlen, sobald dem Partner Informationen übermittelt wurden, die es ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren.
  • Es besteht für ADD keine Verpflichtung bezüglich einer Anzahl an Kandidaten oder einer Lieferfrist.
  1. Honoraranspruch
  • Schließt der Partner (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten mit einem von ADD empfohlenen Kandidaten einen Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede), so ist der Partner verpflichtet an ADD eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt dieser Vermittlungsvertrag bereits beendet ist. Der Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Partner und Kandidat.
  • Die Vermittlungsprovision ist variabel und wird in einem separaten Schriftstück vereinbart.
  • Die in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Befindet sich der Partner in Verzug, hat ADD Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. ADD behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.
  • Bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebung oder sonstiger Beendigung des Vertrages findet keine Rückerstattung des Honorars statt.
  • Reisekosten der Kandidaten zum Vorstellungsgespräch beim Partner werden gesondert zwischen dem Kunden und dem Kandidaten abgerechnet. ADD schließt jegliche Kostenübernahme aus.
  1. Eignung des Kandidaten
    • ADD arbeitet langjährig und professionell in der Personalvermittlung, sichtet Lebensläufe und führt persönliche oder telefonische Vorgespräche mit den Kandidaten, um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten oder der persönlichen Einschätzungen wird von ADD nicht übernommen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweiligen Aufgaben besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Partner.
    • Wird der Vertrag zwischen dem Partner und dem Kandidaten gekündigt oder tritt der Kandidat die Arbeit nicht an, bleibt der Vergütungsanspruch für die Vermittlung durch ADD bestehen. Es findet keine Rückerstattung oder Nachbesetzung durch ADD statt.(Außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen)
    • Bei Einstellung von ausländischen Kandidaten obliegt es dem Partner die entsprechenden arbeitsrechtlichen Prozesse unverzüglich behördlich zu hinterfragen und zu veranlassen.
  1. Informationspflicht
    • Der Partner verpflichtet sich ADD umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können.
    • Kommt ein Vertrag zwischen Partner und dem Kandidaten zustande, informiert der Partner ADD eigeninitiativ und innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Partner und Kandidat) in Textform darüber. In diesem Fall übermittelt der Partner zusätzlich alle für Provisionsberechnung notwenigen Informationen, insbesondere den Arbeitsvertrag an ADD. Hinzu stellt der Partner sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt hat, dass ADD alle zur Berechnung notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten und einsehen kann.
  1. Active Sourcing und Direktansprache

Beauftrag der Partner ADD mit der aktiven Suche geeigneter Kandidaten um eine vakante Position zu besetzten, gelten folgende zusätzliche Vereinbarungen.

  • Vor Beginn der Kandidatensuche informiert der Partner ADD detailliert in Textform (über ein Formular, dass ADD zur Verfügung stellt) über die vakante Position und das zu suchende Anforderungsprofil (notwendigen Eigenschaften und Fähigkeiten) eines passenden Kandidaten. Dadurch erfolgt die Auftragsbestätigung. Werden nach Beginn der Suche Parameter durch den Kunden verändert, bedingt dies den Abbruch der aktuellen Suche und den Beginn einer neuen Suche, da Kandidatenselektionen, Stellenausschreibungen und Suchprozesse neu bearbeitet werden müssen. Die Veränderungen müssen ADD in Textform mitgeteilt werden. Für die Anpassung der Parameter stellt ADD eine Rechnung in Höhe von 1000,– €.
  • Der Partner benennt ADD vor jedem Vermittlungsauftrag mindestens 2 Ansprechpartner, die z. B. im Krankheitsfall, unabhängig voneinander berechtigt und entscheidungsfähig sind geeignete Kandidaten kurzfristig einzustellen.
  • Der Partner gibt ADD zu jedem Kandidaten binnen 5 Werktagen nach Empfehlung eine Rückmeldung, ob der Kandidat im Prozess weiterhin berücksichtigt oder abgesagt werden soll.
  • Es besteht für ADD keine Pflicht zur Besetzung der vakanten Positionen.
  • Dem Partner ist bewusst, dass es sich bei den Angaben im Anforderungsprofil um grundsätzliche Zielvorstellungen handelt. Der Partner ist sich daher auch bewusst, dass je nach Lage des Bewerbermarktes eine Besetzung der Position mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Zielvorgaben nicht möglich sein kann. Unter Betrachtung des Gesamtinteresses von Partner und ADD dürfen entsprechend auch Bewerber vorgeschlagen werden, die nicht alle gewünschten Eigenschaften und Fähigkeiten besitzen oder nur zu für sie günstigeren Arbeitsbedingungen bereit sind sich zu bewerben.
  1. Haftung/Gewährleistung
    • ADD übernimmt bei Erfüllung des Vermittlungsvertrages keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit.
    • ADD übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Sie sind ebenso wie Eigenschaften, Qualifikationen und /oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten keine Zusicherung von ADD.
    • Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Partner.
    • Für Vermögensschäden aus der Vermittlungstätigkeit haftet ADD nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB.
  1. Datenschutz und Verschwiegenheit
    • ADD sichert dem Partner Verschwiegenheit über die zu besetzende Position und das Unternehmen zu, soweit dies im Rahmen der Vermittlung möglich ist.
    • Die Daten werden vertraulich und entsprechend den Datenschutzvorschriften von ADD sowie des Bundesdatenschutzgesetzes, der EU-DSGVO und weitere gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
    • Der Partner ist damit einverstanden, dass ADD die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Newsletter Zusendung und vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf.
  1. Kündigung des Vertrages
    • Jede Vertragspartei kann den Vermittlungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ADD insbesondere vor, wenn der Partner seinen o. g. Pflichten nicht oder unzureichend nachkommt.
    • Der Vertrag endet automatisch, wenn alle zu besetzten Stellen durch die Vermittlung von ADD erreicht wurde.
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
    • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und für beide Vertragspartner ist Ulm.
    • Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl Zentrum für Schlichtung e.V.
  1. Diese AGB haben eine Gültigkeit Stand August 2022