AGB – Addvert

AGB Addvert

Addvert GbR

Hasenweg 3, 88433 Schemmerhofen

Telefon: 07351 5398 914

E-Mail: info@addvert.de           Website: www.addvert.de

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den AGB und in allen zwischen Addvert und dem Kunden geschlossenen Verträgen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Präambel

Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Addvert ist die Optimierung und Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts des Kunden, seiner Produkte, Dienstleistungen und / oder bestimmter Personen im Markt. Zur Erreichung dieses Zieles sehen sich beide Vertragspartner in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis verbunden und haben einen entsprechenden Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen, auf den, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, die AGB Anwendung finden.

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Addvert und Kunden. Individuelle Absprachen haben Vorrang und bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist der Sitz von Addvert, das deutsche Recht findet Anwendung.

  • Erfüllungsgehilfen und Vertreter der Addvert sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Dienstleistungsvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung der Addvert.
 

§2 Grundsätze der Zusammenarbeit

  • Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis eines Kundenbriefings. Verbindliche Termine sind als solche zu kennzeichnen. Addvert setzt qualifiziertes Personal ein und bleibt hinsichtlich Zeit und Ort frei in der Leistungserbringung.

 

§3 Leistung der Addvert

Addvert erbringt die vereinbarten Leistungen sach-, termin- und fachgerecht nach anerkannten Standards im Bereich Online Marketing, Online/Digitales Recruiting, Marketingmaßnahmen und Seminardienstleistungen (Präsenz und Online). Dazu gehören insbesondere Konzeption, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, die in Einzelaufträgen festgelegt werden, u. a.:

a. Analyse und Werbevorbereitung

  • Markt- und Konkurrenzanalyse
  • Zielgruppenuntersuchung auf Basis vorhandener Studien
  • Vorschläge für ergänzende Markt- und Verbraucherforschung

b. Werbeberatung / Strategie

  • Marktstrategische, werbefachliche und werbetechnische Beratung
  • Entwicklung von Werbezielen und Kommunikationsstrategien
  • Optimierung des Werbeeinsatzes durch Forschungsauswertung

c. Werbegestaltung (Kreation)

  • Entwicklung von Texten, Layouts, Storyboards, Claims, Slogans
  • Konzeption, Produktion und Management digitaler Werbemittel
  • Gestaltung für klassische und digitale Medien

d. Werbemittelproduktion

  • Auswahl und Koordination von Spezialisten und Lieferanten
  • Überwachung der wirtschaftlichsten Herstellungsverfahren

e. Weitere Leistungen

  • Media- und Contentplanung sowie -schaltung
  • Film-, Animationsfilm- und Videoproduktionen inkl. VR/AR
  • Markenentwicklung, Corporate Design, Signets, Geschäftsausstattung
  • Direct Marketing, Sales Promotion, Adressgenerierung
  • Konzeption und Entwicklung von Webseiten, Apps, Podcasts

Angebote von Addvert sind, sofern nicht anders vereinbart, 2 Wochen gültig. Zumutbare Änderungen sind vorbehalten.

Drittanbieter wie Meta oder Google können Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen pausieren oder beenden. Addvert haftet hierfür nicht, der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.

Bewerber-Dashboard
Das Bewerber-Dashboard steht während der Mitarbeiterkampagne sowie 3 Monate danach zur Verfügung, anschließend wird der Zugang gelöscht.

 

§4 Durchführung der Aufträge

Addvert organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Addvert bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. von ihr einzusetzenden Mitarbeiter, selbstständig. Addvert ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Bei der Vergabe wesentlicher Leistungen hat Addvert dem Kunden den Einsatz mindestens zwei Wochen vor deren Einsatz schriftlich anzuzeigen. Der Kunde kann einen Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen.

  • Vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit, die über das vereinbarte Werbebudget und die Vergütung hinausgehen hat Addvert dem Kunden einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form zu unterbreiten. Der Kunde erteilt den Auftrag an Addvert durch Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Genehmigung erfolgt durch Unterschrift des Kostenvoranschlages seitens des Kunden mit dem handschriftlichen Hinweis „genehmigt“.
  • Die der Addvert übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen sollte jeweils ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellt und dem Kunden übermitteln werden. Diese Protokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind verbindlich, wenn und soweit der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht.
 

§5 Mitwirkungspflichten

  • Der Kunde muss alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitstellen. Verzögerungen durch den Kunden haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Der Kunde sichert zu, dass er die notwendigen Rechte an bereitgestellten Inhalten besitzt und stellt Addvert von Ansprüchen Dritter frei.

 

§6 Einsatz von Subunternehmern, Fremdleistungen

  • Die Agentur hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Agentur. Die von der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für die Agentur gelten, insbesondere die Geheimhaltung und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten.
  • Sofern Dienstleister seitens der Agentur beauftragt werden, werden Fremdleistungen Dritter (z.B. Produktion, Programmierung, Druck, Lektorat, Übersetzungen, rechtliche Beratung) von der Agentur im Auftrag gegenüber und dem Kunden gesondert ausgewiesen.
  • Vor der Beauftragung von Dienstleistern erhält der Kunde seitens der Agentur einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung. Die erteilte Genehmigung ist dann für beide Seiten bindend.
 

§7 Vergütung

Addvert erhält eine pauschale Vergütung oder eine Vergütung auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis gemäß Auftrag. Die Erstattung von Nebenkosten (z. B. Reisekosten) erfolgt ebenfalls nach Vereinbarung. Originalbelege legt Addvert auf Anfrage vor.

Bei zeitabhängiger Vergütung bestätigt Addvert die geleisteten Stunden monatlich schriftlich und erstellt eine Zwischenrechnung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig. Sie können per E-Mail versandt werden. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Alle Honorare verstehen sich netto zzgl. der in Deutschland gültigen USt. von 19 %. Bei Rechnungen ins Ausland entfällt die deutsche Umsatzsteuer, sofern der Kunde seine VAT-Nummer (UID) rechtzeitig vor Rechnungsstellung mitteilt. Andernfalls wird die Vergütung zzgl. Umsatzsteuer berechnet, eine nachträgliche Änderung erfolgt nicht.

Eine Geld-zurück-Garantie ist spätestens 10 Tage nach Laufzeitende schriftlich geltend zu machen.

 

§8 Werbebudget

  • Das Werbebudget ist in der Startgebühr von einmaligen Mitarbeiterkampagnen enthalten. 
  • Abseits von Mitarbeiterkampagnen kann das Werbebudget (Ad-Spend usw.) seitens des  Kunden – z.B. für Werbeschaltung Facebook, Instagram usw. – direkt mit den jeweiligen Werbepartnern abgerechnet werden. Hierfür bereitet die Agentur alles bei den jeweiligen Werbepartnern für den Kunden vor.
  • Sollte der Fall eintreten, dass das Werbebudget bei langfristigen individuellen Verträgen (Mitarbeiterkampagnen ausgenommen) nicht direkt mit den Werbepartnern, sondern mit Addvert abgerechnet wird, dann wird Addvert die Rechnung der Werbepartner 1:1 ohne Aufschlag an den Kunden durchreichen und weiterberechnen (durchlaufender Posten).
  • Die Höhe das Werbebudgets wird der Kunde mit Addvert besprechen und entsprechend festlegen. Hierfür steht Addvert beratend zur Seite und wird den Kunden dahingehend beraten, dass dieser in Bezug auf das jeweilige Werbeziel nicht unrealistisch niedrige Summen aber auch keine zu hohen veranschlagt. Das vereinbarte Werbebudget ist dann für beide Seiten bindend und darf seitens Addvert um maximal 10% überschritten werden. Eine Überschreitung von mehr als 10% muss zwingend vorher mit dem Kunden abgeklärt werden.
 

§9 Rechte an materiellen und immateriellen Arbeitsergebnissen

Addvert behält Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten, Konzepten, Pitches, Katalogen, Dokumentationen und Unterlagen – auch in elektronischer Form. Diese sind vertraulich und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Die urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an bezahlten und zur werblichen Nutzung freigegebenen Arbeitsergebnissen gehen vollständig auf den Kunden über. Zieht Addvert Dritte zur Vertragserfüllung heran, werden deren Nutzungsrechte, soweit möglich, auf Kosten des Kunden erworben und übertragen. Falls dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist, informiert Addvert den Kunden und handelt nach dessen Weisung.

Der Kunde darf die Nutzungsrechte innerhalb seines Konzerns weitergeben. Unabhängig von der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte darf Addvert die Arbeitsergebnisse und das Kundenlogo uneingeschränkt für Eigenwerbung nutzen – auch über das Vertragsende hinaus.

Nicht übertragene Rechte verbleiben bei Addvert, insbesondere an abgelehnten, nicht abgerechneten oder nicht innerhalb von 6 Monaten genehmigten Leistungen (z. B. Konzepte, Entwürfe).

Die in Nr. 2 und 3 genannten Nutzungsrechte sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte bei Addvert.

Addvert haftet nicht für gesetzliche Ansprüche auf nachträgliche Vergütungserhöhungen (§§ 32, 32a UrhG). Der Kunde stellt Addvert von solchen Ansprüchen frei. Addvert weist darauf hin, dass Urheber weitergehende gesetzliche Ansprüche (z. B. auf Auskunft, Rechenschaft und Rückruf) geltend machen können, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfen.

 

§10 Auflösung und / oder vorzeitige Beendigung von Aufträgen

  • Ein unbefristeter Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, erstmals nach einem Jahr. Befristete Verträge enden automatisch ohne Kündigung.

    Eine vorzeitige Auflösung oder außerordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich, wenn

    • keine Mindestvertragsdauer vereinbart wurde oder
    • ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn
      • ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit eines Vertragspartners bestehen und dieser sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung ausräumt oder
      • der Kunde eine Rechnung über 30 Tage nicht begleicht.

    Kündigungen bedürfen der Schriftform.

    Hat Addvert im Rahmen eines Vertrags Festaufträge gegenüber Dritten übernommen, verpflichtet sich der Kunde, diese auch nach Vertragsende unter Einbindung von Addvert zu erfüllen. Addvert kann Reservierungen in tarifgebundenen Werbeträgern an den Kunden oder Dritte übertragen, sofern dieser die entstandenen Kosten übernimmt und Addvert von jeglicher Haftung freistellt. 

§11 Haftung

  • Addvert haftet im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen durch Addvert, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen – ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie von Leben, Körper und Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    Soweit Addvert haftet, ist die Haftung auf die Vergütungsleistung beschränkt, nicht aber auf das genehmigte Werbebudget. Eine rechtliche Prüfung der Leistungsergebnisse, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, gehört nicht zu Addverts Aufgaben. Gleiches gilt für markenrechtliche Recherchen oder die Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Marken und Designs.

    Addvert weist den Kunden rechtzeitig auf erkennbare rechtliche Risiken geplanter Werbemaßnahmen hin, übernimmt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung. Falls eine externe rechtliche Prüfung erforderlich ist, trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

    Eine Haftung entfällt, wenn Addvert den Kunden schriftlich über Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme informiert hat und der Kunde sich dennoch gegen eine Änderung entscheidet. In diesem Fall stellt der Kunde Addvert auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten.

 

§12 Vertraulichkeit; Geheimhaltung; Datenschutz

  • Addvert behandelt alle vertraulichen Informationen des Kunden auch über das Vertragsende hinaus streng vertraulich und nutzt sie nur im Rahmen der Vertragsbeziehung. Sie schützt diese vor Dritten und wird sie – soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich – weder aufzeichnen, weitergeben noch verwerten. Diese Verpflichtung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.

    Die Vertraulichkeitspflicht entfällt für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Addverts Zutun öffentlich werden, aus anderer Quelle rechtmäßig erlangt wurden oder von Addvert unabhängig entwickelt wurden. Sie entfällt zudem, wenn eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht besteht. In diesem Fall informiert Addvert den Kunden nach Möglichkeit im Voraus, gibt die Informationen nur im notwendigen Umfang weiter und sichert, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den Empfänger.

    Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Kunden zulässig. Keine Dritten in diesem Sinne sind Berater und Dienstleister von Addvert, die beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

    Alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen oder erstellten Dokumente und Datenträger sind nach vertragsgemäßer Nutzung, spätestens nach Vertragsende, an den Kunden zurückzugeben oder auf Wunsch zu vernichten. Gespeicherte Daten werden unwiderruflich gelöscht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen entgegen.

    Beide Vertragspartner beachten die Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG-neu, und verpflichten ihre Mitarbeiter entsprechend. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

 

§13 Exklusivität

  • Addvert garantiert dem Kunden keine Exklusivität. Während der Vertragsdauer kann Addvert jederzeit Aufgaben, die Gegenstand eines Vertrages sind, für direkte Wettbewerber des Kunden für identische oder vergleichbare Produkte, Personen oder Dienstleistungen annehmen und durchführen.
 

§14 Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht

  • Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat Addvert an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus einem Vertrag hat Addvert alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc..
 

§15 Besonderheiten bei der Durchführen von Seminaren und Coachingveranstaltungen

  • Mit der Seminargebühr sind alle entstehenden Kosten der jeweiligen „Dozenten“ abgegolten. Auch die Vor- und Nachbereitung ist vollumfänglich eingeschlossen.
  • Einen entsprechenden Seminarraum mit Vortragstechnik (z.B. Beamer, Leinwand, Headset, Lautsprecher usw.) stellt der Kunde zur Verfügung, sofern es sich nicht um eine Onlineveranstaltung handelt.
  • Die Abrechnung der Seminargebühr über den Zahlungsdienstleister Copecart.
  • Die Vertragspartner verpflichten sich, im Rahmen der jeweiligen Thematik und in den inhaltlichen festgelegten Zielen eine entsprechende Präsentation durchzuführen.
  • Für die Ausgestaltung der Vortragstätigkeit hinsichtlich der Art der Durchführung in Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt ist der jeweilige Dozent in den jeweils vereinbarten Seminarblöcken selber verantwortlich. Der Dozent führt seine Tätigkeiten im Rahmen des Seminars / der Seminarreihe weisungsfrei jedoch unter Umständen gegen Absprache durch.
  • Die Vorbereitung des Seminars / der Seminarblöcke hat der Dozent selber durchzuführen.
  • Eine Kündigung des Seminars / der Seminarreihe ist von beiden Seiten nicht möglich.
 

§16 Sonstiges

Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Addvert auf Dritte übertragen.

Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in zwölf Monaten nach Kenntnis des Anspruchsgrundes, außer gesetzlich nicht beschränkbare Ansprüche, z. B. wegen vorsätzlichen Handelns (§ 202 BGB).

Vertragsanhänge sind integraler Bestandteil des Vertrags und können einvernehmlich geändert werden, ohne dass eine Kündigung des gesamten Vertrags erforderlich ist.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung beider Parteien. Dieses Formerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.

Nicht erfasste Regelungspunkte unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen oder der Rechtsprechung.

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags. Die betroffene Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.